In aller Kürze
1. Der Umfang der von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu leistenden Behandlungspflege in Form der häuslichen Krankenpflege (HKP) wird nicht durch die Neuregelung des § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V zum 1. Januar 2004 beschränkt. 2. Daraus folgt, dass in der GKV durchaus zwischen „ärztlich“ verordneten Medikamenten und zulasten der GKV „auf Kassenrezept“ verordneten Medikamenten zu differenzieren ist. 3. Für den HKP-Bereich bedeutet dies, dass hiervon auch auf Privatrezept…

Häusliche Krankenpflege: Nicht beschränkt auf verschreibungspflichtige Medikamente
Pflege- & Krankenhausrecht

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