Frage einer Krankenschwester einer Notfallambulanz:
In der Notfallaufnahme unseres Krankenhauses soll ein Kreditkartengerät zum bargeldlosen Bezahlen eingerichtet werden. Für bestimmte Verletzungs- bzw. Behandlungsmuster soll eine Behandlungskostenpauschale zu entrichten sein, sofern Patienten nicht versichert sind. Solche Patienten, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können, haben die Möglichkeit, entweder bar oder mit Kreditkarte/EC-Karte die Behandlungskosten zu begleichen. Dieses…

Frage 99: Behandlungskosteninkasso
Pflege- & Krankenhausrecht

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