Mit Beschluss vom 1. Februar 2006 hat der Bundesgerichtshof (1) entschieden, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter grundsätzlich befugt ist, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen.
Klargestellt wurde allerdings, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass dies nur dann in Frage kommt, wenn eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB vom Vormundschaftsgericht genehmigt ist, aus…
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Beschluss des BGH vom 1. Februar 2006 unter dem AZ.: 12 ZB 236/05
Bundesgerichtshof erlaubt bei Zwangsunterbringung ärztliche Maßnahmen auch gegen den Willen des Betreuten
Pflege- & Krankenhausrecht

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