Mit der Novellierung des HeimG und des SGB XI zum 01. 01. 2002 sind eine Reihe deutlicher Regelungswidersprüche entstanden. Hierzu gehört die Frage, ob für den Heimbewohner, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI die Zahlungspflicht mit dem Tag endet, an dem der Bewohner aus dem Heim entlassen wird oder verstirbt. Alternativ, ob die zweiwöchige Fortgeltungsregelung des § 8 Abs. 8 Sätze 2/3 HeimG gilt.
Beschlüsse des OVG Sachen-Anhalt
Das OVG Sachsen-Anhalt hat…