Im Verfahren vor dem BGH ging es im Wesentlichen nur noch um die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das beklagte Pflegeheim berechtigt ist, sich der übereinstimmend getroffenen Anordnung von Betreuer und behandelndem Arzt, die künstliche Ernährung eines einwilligungsunfähigen Patienten einzustellen, zu widersetzen. Da der (ursprüngliche) Kläger während des Verfahrens verstarb, erklärten die Parteien den Rechtsstreit für erledigt mit der Folge, dass der BGH nur noch…
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- Besprechung des BGH-Beschlusses vom 8. Juni 2005 - XII ZR 177/02
Die Entscheidung des BGH im Traunsteiner Fall bringt keine Rechtssicherheit
Pflege- & Krankenhausrecht

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