Zum Fall aus der Praxis
Der Anordnungsbescheid der Heimaufsichtsbehörde ist nicht rechtens.
Im Einzelnen (2):
1.Für alle pflegebedürftigen BewohnerInnen und Bewohner ist bis spätestens 31.12.2004 ein Pflegeplan zu erstellen ...
Diese Anordnung ist bereits fachlich fehlerhaft, weil nicht für alle pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner ein Pflegeplan erstellt werden muss. Es kommt dabei immer auf die Komplexität des Pflegebedarfes an. Entscheidend ist eine Pflegeanamnese in Verbindung mit…