Problemstellung
BGH begründet Verbindlichkeit einer Patientenverfügung aus dem Prinzip der Menschwürde
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes begründete in seinem Beschluss vom 17. März 2003 - Az.: XII ZB 2/03 die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung eines Patienten im irreversiblen apallischen Syndrom aus dem Prinzip der Menschenwürde (1). So führte er aus:
"Liegt eine [...] Willensbekundung, etwa [...] in Form einer so genannten "Patientenverfügung", vor, bindet sie als Ausdruck des…