Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Mai 2003 unter dem AZ: III ZR 254/01

Zur Zahlungspflicht des Erben eines verstorbenen Heimbewohners nach altem Recht

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.02.2004

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2004

Leitsatz
Bei einer Fortgeltungsvereinbarung nach dem bis zum 31. Dezember 2001geltenden Recht ist der Erbe des verstorbenen Heimbewohners zur Zahlung des Heimentgelts unter Abzug ersparter Aufwendungen des Heimträgers verpflichtet; der Anspruch ist nicht auf bestimmte Entgeltbestandteile (etwa für Wohnraum und Investitionskosten) beschränkt.

 

Aus dem Sachverhalt
Die Klägerin hatte Frau R., die in die Pflegestufe III der Pflegeversicherung (Schwerstpflegebedürftige; vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3…

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