In aller Kürze
1. Aufgrund des Heim-/Krankenhausvertrages ist der Träger eines Heims oder eines Krankenhauses verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Patient bzw. Heimbewohner zu Schaden kommt.
2. Welche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen zu treffen sind, bestimmt sich dabei nach dem individuellen Grad der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit des Bewohners/Patienten einerseits und dem zumutbaren personellen Aufwand des Heimes/Krankenhauses andererseits.
3. Generell stellt das Unterlassen von…
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Der Sturz aus dem Krankenbett – Fixierung im Spannungsfeld (1)
Pflege- & Krankenhausrecht

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