Die im Jahre 1910 geborene Beklagte – Leistungsempfängerin der gesetzlichen Pflegeversicherung – wohnte seit Dezember 2000 in einem von der Klägerin betriebenen Altenheim. Der Heimvertrag wurde von der Klägerin am 21. Dezember 2000 und vom Betreuer der Beklagten am 25. Juni 2001 unterzeichnet. Die Klägerin kündigte den Heimvertrag am 21.September 2001 mit einer von ihrem Heimleiter unterzeichneten Erklärung fristlos. Die Kündigung wurde auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der…
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.10.2004 - AZ.: III ZR 205/03
Zur Kündigung eines Heimvertrages bei verändertem Gesundheitszustand des Bewohners
Pflege- & Krankenhausrecht

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