Der nachfolgend geschilderten Schadenfall aus der Praxis eines Haftpflichtversicherers handelt von einem Bettsturz und soll das hohe Verletzungsrisiko der Patienten einerseits und die in solchen Situationen mitunter sehr schwierige Konfliktlage der beteiligten Ärzte und Pflegekräfte andererseits verdeutlichen.
In aller Kürze:
Wenn ein Bettgitter vom Arzt als indiziert angesehen wird und das Anbringen "vergessen" wird, liegt ein Organisationsverschulden des Krankenhauses vor.
Ein späterer…