Ohne externe Überprüfungen besteht sicherlich die Gefahr, dass Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiter in ihren Qualitätsbemühungen nachlassen. Bereits in § 80 SGB XI alte Fassung und im HeimG alte Fassung waren externe Überprüfungen durch MDK-Prüfer (2) und Heimaufsichtsbehörden vorgesehen. Überdies sonstige Verwaltungsvorschriften auch Überprüfungen vorsehen wie z.B. das ArbZG, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung und das Mutterschutzgesetz.
In aller Kürze:
1. Prüfen muss sein: Ohne…