Problemstellung
BGH begründet Verbindlichkeit einer Patientenverfügung aus dem Prinzip der Menschwürde
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes begründete in seinem Beschluss vom 17. März 2003 – Az.: XII ZB 2/03 die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung eines Patienten im irreversiblen apallischen Syndrom aus dem Prinzip der Menschenwürde (1). So führte er aus:
„Liegt eine [...] Willensbekundung, etwa [...] in Form einer so genannten „Patientenverfügung“, vor, bindet sie als Ausdruck des…
Die „Menschenwürde" und der tödliche Behandlungsabbruch beim Patienten im apallischen Syndrom
Pflege- & Krankenhausrecht
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