Die Rechtsprechungssystematik des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte

Der Sturz in Pflegeeinrichtungen

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.02.2004

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2004

Vorbemerkung
Ein Sturz wird gemeinhin als ein Ereignis definiert, bei dem eine Person unerwünscht Richtung Boden oder auf ein tieferes Niveau fällt, nachdem sie das Gleichgewicht beim Gehen oder anderen Aktivitäten verloren hat. Daraus resultierende Verletzungen können eine medizinische Behandlung zur Folge haben in Form von radiologischen Untersuchungen, Krankenhausaufenthalten und Notarztbehandlungen. Leichtere und schwere Verletzungen nach Stürzen von desorientierten, agitierten Patienten…

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