Wesentliche Aussage des Urteils
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2003 (Az.: B 3 P 6/02 R) ist die Rechtslage in der Pflegeversicherung möglicherweise verfassungswidrig, weil der Zeitauf-wand für Behandlungspflege bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit überwiegend unbe-rücksichtigt bleibt und davon insbesondere Kranke und Behinderte benachteiligt sind, die von Angehörigen gepflegt werden und die sich deshalb statt für Sachleistungen für das Pflegegeld entschieden…
Ist die Pflegeversicherung verfassungswidrig?
Pflege- & Krankenhausrecht
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