Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2003 (AZ: B 3 P 6/02 R)

Ist die Pflegeversicherung verfassungswidrig?

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.04.2003

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2003

Wesentliche Aussage des Urteils
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2003 (Az.: B 3 P 6/02 R) ist die Rechtslage in der Pflegeversicherung möglicherweise verfassungswidrig, weil der Zeitauf-wand für Behandlungspflege bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit überwiegend unbe-rücksichtigt bleibt und davon insbesondere Kranke und Behinderte benachteiligt sind, die von Angehörigen gepflegt werden und die sich deshalb statt für Sachleistungen für das Pflegegeld entschieden…

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