Zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen melden bei Stürzen von Heimbewohnern immer häufiger ungeprüft Regressansprüche an. Pflegestufe 3 alleine rechtfertigt keine Dauerbewachung oder Festsetzung, so das Landgericht Mönchengladbach. Das Landgericht kam daher zu dem Ergebnis, dass der zu verhandelnde Unfall ein schicksalhaftes Ereignis war, für das weder die Pflegeheimleitung noch die Pflegerinnen verantwortlich gemacht werden konnten. Ebensowenig war nach Ansicht des Gerichts der…
Sturz aus dem Rollstuhl im Altenpflegeheim - immer vermeidbar?
Pflege- & Krankenhausrecht
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