Wesentliche Aussage des Urteils
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2001 (Az.: B 3 KR 2/01 R) hat eine pflegebedürftige Person, die häusliche Pflege nach dem SGB XI erhält, für das An- und Ausziehen von Stützstrümpfen der Klassen II und III keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V.
Sachverhalt
Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin lebt allein in ihrer Wohnung. Sie ist der Pflegestufe II zugeordnet und erhält von…