Die Gründungsmöglichkeit von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Krankenhäuser oder die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unter Beteiligung von Krankenhäusern ist (derzeit noch) Ausdruck des gesetzgeberischen Willens und der hiervon getragenen Möglichkeit, durch das Engagement der Krankenhäuser eine sektorenübergreifende Patientenversorgung „aus einer Hand" anzubieten. Inwieweit sich der Wille des Gesetzgebers diesbezüglich ändern wird und welche Auswirkungen dies…
Filialpraxen: Für MVZ gelten andere Maßstäbe als für Vertragsärzte
Pflege- & Krankenhausrecht
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