Die Gründungsmöglichkeit von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Krankenhäuser oder die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unter Beteiligung von Krankenhäusern ist (derzeit noch) Ausdruck des gesetzgeberischen Willens und der hiervon getragenen Möglichkeit, durch das Engagement der Krankenhäuser eine sektorenübergreifende Patientenversorgung „aus einer Hand" anzubieten. Inwieweit sich der Wille des Gesetzgebers diesbezüglich ändern wird und welche Auswirkungen dies…
BibliomedManager

Zugleich Besprechung des Urteils des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24.06.2009, Az. L 1 KA 8/09
Filialpraxen: Für MVZ gelten andere Maßstäbe als für Vertragsärzte
Pflege- & Krankenhausrecht

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.