Leitsatz (des Bearbeiters)
Es ist im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerechtfertigt, den Physiotherapeuten auf den Erwerb einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis und damit auf eine umfassende Kenntnisprüfung zu verweisen, wenn er nur auf dem abgrenzbaren Bereich der Physiotherapie tätig werden will. - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.8.2009 unter dem AZ.: BVerwG 3 C 19.08 –
Aus dem Sachverhalt
Ein ausgebildeter Physiotherapeut begehrt mit der Klage die…