In aller Kürze
Der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses bestimmt sich nach den Festsetzungen des jeweiligen Feststellungsbescheides. Diese orientieren sich – was die auszuweisenden Fachrichtungen anbelangt – an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Länder. Daher dürfen von einem Plankrankenhaus die Leistungen erbracht werden, die weiterbildungsrechtlich von dem Gebiet umfasst sind, für welches das Krankenhaus durch Bescheid zugelassen ist. Daneben wird der Versorgungsauftrag über…
Zum Umfang des Versorgungsauftrags von Plankrankenhäusern
Pflege- & Krankenhausrecht
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten

