Zum Umfang des Versorgungsauftrags von Plankrankenhäusern

  • Recht
  • 01.04.2007

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2007

In aller Kürze
Der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses bestimmt sich nach den Festsetzungen des jeweiligen Feststellungsbescheides. Diese orientieren sich – was die auszuweisenden Fachrichtungen anbelangt – an den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Länder. Daher dürfen von einem Plankrankenhaus die Leistungen erbracht werden, die weiterbildungsrechtlich von dem Gebiet umfasst sind, für welches das Krankenhaus durch Bescheid zugelassen ist. Daneben wird der Versorgungsauftrag über…

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