In aller Kürze
1. Für die Betreibereigenschaft ist der sachenrechtliche Begriff des Eigentümers und Besitzers maßgebend. Das führt für den Fall der vom Patienten eingebrachten Medizinprodukte zu dem widersinnigen Ergebnis, dass der Patient Betreiber bleibt.
2. Hier sollte mit dem geplanten § 1a MPBetreibV Abhilfe geschaffen werden, was aber am Widerstand der Lobbyisten scheiterte.
3. Im Hinblick auf die haftungsrechtliche Absicherung der Mitarbeiter und die Patientensicherheit ist diese…
BibliomedManager

Änderung der MP-Betreiberverordnung ist zur Erweiterung des Betreiberbegriffs fällig
Pflege- & Krankenhausrecht

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