Der Bundestag hat am 11. Mai 2007 das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates und ist am 30. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Zur Verbesserung des Patientenschutzes wird der Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes erweitert. Auch „Nichtmedizinprodukte", die als Medizinprodukte eingesetzt werden, unterliegen künftig sicherheits- und messtechnischen…