Vorbemerkung
Seit rund sechs Jahren wird in Deutschland „verblistert“. Gemeint ist damit, dass den Pflegekräften im Alten- und Pflegeheim das Stellen von Medikamenten abgenommen wird. Ursprünglich ging es darum, dass auf die Rezepte des Hausarztes oder Facharztes der Apotheker in seiner Apotheke die verordneten Medikamente auseinzelt und in DIN-A4-Wochenblistern stellt. Die Pflegekräfte müssen diese dann nur noch entnehmen, also die Medikamente ausgeben. Schon dies hat heftigen Streit…
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– Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 16. Mai 2006, Az.: 11 LC 265/05 (Vorinstanz Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 9. März 2005, Az.: 3 A 89/04) –
Verblistern durch den Apotheker ist erlaubt
Pflege- & Krankenhausrecht

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