Arbeitsbedingungen können zwischen den Parteien grundsätzlich im Einzelnen frei ausgehandelt werden. In der Praxis beruhen die Arbeitsverträge jedoch häufig auf vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Arbeitgeber seinen (künftigen) Arbeitnehmern beim Abschluss des Arbeitsvertrags oder dessen Änderung einseitig auferlegt. Solche vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsverträge enthalten nicht selten Klauseln, die mit der aktuellen Gesetzgebung bzw. der hierauf basierenden Rechtsprechung…

Im Zweifel für den Arbeitnehmer: AGBs in Arbeitsverträgen
Pflege- & Krankenhausrecht

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