Wenn der Dienstplan bekannt gegeben ist, kann er dann noch abgeändert werden?
Antwort des Rechtsexperten: Nein, dann ist er verbindlich.
Einzelheiten: Die Bekanntgabe des Dienstplanes ist Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Einseitig kann er den Dienstplan nur bei Überstundenanordnungen oder überstundenfrei abändern (vgl. dazu Frage 96).
Es bedarf also eines Einvernehmens mit dem Mitarbeiter oder den Mitarbeitern.
Dabei kann die Zustimmung des Mitarbeiters allerdings dadurch…