Bei uns ist die für den Nachtdienst eingeteilte Mitarbeiterin kurzfristig ausgefallen. Müssen die Stellvertreter die Vertretungsübernahme akzeptieren?
Antwort des Rechtsexperten: Selbstverständlich ist für den Fall, dass Sie alle organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, der von Ihnen beauftragte Mitarbeiter aus Gründen eines außergewöhnlichen Falles, insbesondere Notfalles, auch über die Tagesarbeitszeitgrenze hinaus zur Vertretungsübernahme verpflichtet. Ihr Mitarbeiter kann aber…