Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2005 (Az. B 3 KR 32/04 R) Klarheit über die Verjährungsfristen von Rückforderungsansprüchen von Krankenhäusern gegenüber Krankenkassen geschaffen.
Im Rahmen der Reformierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 (GKVRefG 2000) zum 1. Januar 2000 erfolgte eine Änderung des § 69 SGB V mit der Folge, dass sich die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Krankenhäusern teilweise…