- Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Mai 2005, Az.: B 3 KR 32/04 -

Verjährung von Rückforderungsansprüchen von Krankenhäusern gegenüber Krankenkassen

  • Recht
  • 01.04.2005

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2005

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2005 (Az. B 3 KR 32/04 R) Klarheit über die Verjährungsfristen von Rückforderungsansprüchen von Krankenhäusern gegenüber Krankenkassen geschaffen.

Im Rahmen der Reformierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 (GKVRefG 2000) zum 1. Januar 2000 erfolgte eine Änderung des § 69 SGB V mit der Folge, dass sich die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Krankenhäusern teilweise…

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