Frage eines Krankenhausdirektors:
Eine Krankenkasse nimmt für sich das Recht in Anspruch, generell alle Kostenzusagen zu befristen. Ein Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V über die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung besteht in dem Bundesland, in welchem unser Krankenhaus seinen Sitz hat, nicht. Wie beurteilen sie das Verhalten der Krankenkasse in rechtlicher Sicht?
Antwort des Rechtsanwalts Dr. Ulrich Trefz:
Die Frage, ob Krankenkassen Kostenübernahmeerklärungen befristen…