Frage 51 eines Pflegedirektors zur Zumutbarkeit, Überstunden zu leisten:
Ein Mitarbeiter wurde aufgefordert, zwei Stunden länger im Spätdienst zu bleiben, weil ein Kollege überraschenderweise ausfiel und nur dieser Mitarbeiter kurzfristig einspringen konnte. Der Mitarbeiter lehnt dies mit der Begründung ab, ihm sei das Leisten von Überstunden nicht zumutbar. Wie ist die Rechtslage?
Antwort des Juristen Hans Böhme:
Bei der Frage, ob es dem Mitarbeiter zumutbar ist, Überstunden zu leisten, kommt…