Vorbemerkung
Bei Stürzen von Patienten in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen – insbesondere bei solchen aus dem Bett – haben es die betroffenen Pflegekräfte und Krankenhaus- oder Heimträger oft nicht leicht, sich auch bei völlig fehlerfreiem und sorgfältigem Handeln mit Erfolg zu entlasten und eine Haftung zu bestreiten, wenn sich der Sturz in einem Gefahrenbereich ereignet hat, der nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien vom Träger der Pflegeeinrichtung und dessen Personal…
Der verhinderte Fenstersturz und seine haftungsrechtlichen Konsequenzen
Pflege- & Krankenhausrecht
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