Der verhinderte Fenstersturz und seine haftungsrechtlichen Konsequenzen

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.04.2001

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2001

Vorbemerkung
Bei Stürzen von Patienten in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen – insbesondere bei solchen aus dem Bett – haben es die betroffenen Pflegekräfte und Krankenhaus- oder Heimträger oft nicht leicht, sich auch bei völlig fehlerfreiem und sorgfältigem Handeln mit Erfolg zu entlasten und eine Haftung zu bestreiten, wenn sich der Sturz in einem Gefahrenbereich ereignet hat, der nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien vom Träger der Pflegeeinrichtung und dessen Personal…

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