Die Novellierung des Heimgesetzes

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.04.2001

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2001

In aller Kürze
Der Anwendungsbereich wurde z.B. für Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ präzisiert. Neu unter das Heimgesetz fallen Hospize, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitheime und Übergangseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte.
Der Zweck des Gesetzes ist es, neben der Würde und Selbstbestimmung der Bewohner auch eine Wohn- und Betreuungsqualität entsprechend dem allgemein anerkannten fachlichen Stand der Erkenntnisse zu sichern. Gleiches gilt für die…

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