In aller Kürze
Der Anwendungsbereich wurde z.B. für Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ präzisiert. Neu unter das Heimgesetz fallen Hospize, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitheime und Übergangseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte.
Der Zweck des Gesetzes ist es, neben der Würde und Selbstbestimmung der Bewohner auch eine Wohn- und Betreuungsqualität entsprechend dem allgemein anerkannten fachlichen Stand der Erkenntnisse zu sichern. Gleiches gilt für die…
Die Novellierung des Heimgesetzes
Pflege- & Krankenhausrecht
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.