In aller Kürze
– Die Verblisterung aus Klinik- und Bulkware ist rechtlich unzulässig, weil nach § 13 des Arzneimittelgesetzes auch Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen „Herstellen“ darstellt, also Abgabe an Dritte.
– Da beim derzeitigen Modell der Verblisterung aufgrund der Rezepte des Hausarztes die Medikamente an den Patienten abgegeben werden, erfolgt die patienten-individuelle Verblisterung erst nach Abgabe der Medikamente aus den eigenen Medikamenten des Patienten, was selbstverständlich…
BibliomedManager

– Ergänzung zum Beitrag aus PKR 1/2001–
Nochmals zur patientenindividuellenVerblisterung
Pflege- & Krankenhausrecht

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.