– Ergänzung zum Beitrag aus PKR 1/2001–

Nochmals zur patientenindividuellenVerblisterung

  • Recht
  • 01.03.2001

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 3/2001

In aller Kürze
– Die Verblisterung aus Klinik- und Bulkware ist rechtlich unzulässig, weil nach § 13 des Arzneimittelgesetzes auch Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen „Herstellen“ darstellt, also Abgabe an Dritte.
– Da beim derzeitigen Modell der Verblisterung aufgrund der Rezepte des Hausarztes die Medikamente an den Patienten abgegeben werden, erfolgt die patienten-individuelle Verblisterung erst nach Abgabe der Medikamente aus den eigenen Medikamenten des Patienten, was selbstverständlich…

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