Die Verurteilung von Vorständen und Aufsichtsräten juristischer Personen war in der Vergangenheit kaum zu erwarten. Hier ist ein deutlicher Wandel im Rahmen der Organisationsverantwortung von Repräsentanten juristischer Personen festzustellen. Dies erläutert der Autor anhand des Urteils des Landgerichts München I vom 10. Dezember 2013 (Az. 5 HKO 1387/10) nähert.
Problemstellung
Mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az. 5 HKO 1387/10) verurteilte das Landgericht München I ein Vorstandsmitglied…