Seit 1. April 2007 ist im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes der neue Leistungskomplex der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in § 37b SGB V geregelt. Die Umsetzung in der Praxis verläuft zäh und regional sehr unterschiedlich. Die hier von der Autorin gezogene Bilanz ist ernüchternd.
Problemstellung „Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben!" lautet das berühmte Zitat von Cicely Caunders, Pionierin der englischen Hospizbewegung. Damit…
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) – eine Bilanz
Pflege- & Krankenhausrecht

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