Belegärztliche Kooperation

Belegärztliche Sonderzulassung trotz Zulassungsbeschränkungen

  • Recht
  • Krankenhausrecht
  • 09.02.2017

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2016

Seite 44

Eine belegärztliche Kooperation zwischen einem noch nicht zugelassenen Arzt und einem Krankenhaus ist als Sonderzulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V möglich. Die Einzelheiten werden hier ausführlich dargestellt.

Problemstellung

Belegärztliche Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten haben für beide Seiten Vorteile. Die Krankenhäuser können durch die Nutzung besonderer Kenntnisse niedergelassener Ärzte ihr Leistungsspektrum erweitern, den niedergelassenen Ärzten bietet…

Autoren

Ausgabe online durchblättern

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.

Login

Ähnliche Artikel

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Empfehlung der Redaktion

Entgeltverhandlungen 2018: Was Krankenhäuser jetzt wissen müssenm

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich