Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich damit auseinanderzusetzen, dass im Rahmen vereinbarter wahlärztlicher Behandlung die mündlich zugesagte Operation durch den Chefarzt vereinbarungswidrig durch einen nicht-liquidationsberechtigten Oberarzt durchgeführt wurde. Aus dem Urteil des BGH ist zu schließen, dass damit die Einwilligung des Patienten in die Behandlung unwirksam wird. Es liegt eine rechtswidrige Behandlung vor. Welche Konsequenzen sich hieraus für das Krankenhaus ergeben und welche…
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Patientenrecht
Der BGH zum Schutzzweck des Einwilligungserfordernisses

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