Pflichten eines Betreibers, § 3
Die Pflichten eines Betreibers betreffen die Betreiberverantwortung, die in der Vergangenheit gern kleingeredet wurde, weil in der Regel auf Herstellung im Sinne von Inverkehrbringen und Abgabe an Dritte abgestellt und dabei versucht wurde, die Einrichtungen zu Herstellern umzuformulieren,1 was aber beim besten Willen in aller Regel nicht passt.
Die Betreiberverantwortung wurde bisher über das Haftungsrecht gelöst.2 Wenn z. B. das EKG-Aufzeichnungsgerät (kein…