Problemstellung
Auch in einem Krankenhaus werden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen – dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Laut Gesetz ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn hierfür dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen (§ 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz, KschG). Es müssen hierfür eine Unternehmerentscheidung getroffen werden, ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen, der Arbeitsplatz weggefallen sein, keine…