Problemstellung
Die Zahl der in deutschen Krankenhäusern tätigen Honorarärzte dürfte in einem soliden vierstelligen Bereich liegen. Viele von ihnen sind „hauptberuflich“ in freier Praxis niedergelassen. Daneben existiert eine steigende Zahl geringfügig (fest-) angestellter Ärzte – oft ehemalige freiberufliche Honorarärzte1 –, bei denen der Dienst- bzw. Arbeitsvertrag bisweilen nur dazu dient, ihnen den Weg zur Liquidation von Wahlleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu ebnen2.…