Problemstellung
Der erste 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit drei Entscheidungen1 vom 25. Oktober 2016 zur Aufwandspauschale seine krankenkassenfreundliche Interpretation des SGB V einmal mehr unter Beweis gestellt. Die entschiedenen Fälle betrafen Sachverhalte aus Jahren vor 2016. Gemeinsam war den Sachverhalten, dass eine von den Krankenkassen veranlasste Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Ergebnis zu keinen erlöswirksamen Veränderungen der…