Problemstellung
Im Bereich des Sozialrechts stehen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor allem Fragen der Vergütung im Vordergrund. An zweiter Stelle dürfte die Qualitätssicherung einschließlich deren Überprüfung stehen. Dabei gerät ein wenig in Vergessenheit, dass es im Sozialrecht eigentlich um die Gewährung von Sozialleistungen an die Berechtigten geht (§ 1 SGB I). Deswegen soll nachfolgend der Weg beschritten werden, den die Betroffenen gehen müssen, um dieses Ziel zu erreichen.…