Problemstellung
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Stürzen aus dem Krankenbett gehört zum Alltag eines Heilwesen-Haftpflichtversicherers. In der Regel zielen die Vorwürfe der Patienten bzw. ihrer Angehörigen oder der regressierenden Sozialversicherungsträger darauf ab, dass geeignete Sicherungsvorkehrungen die Stürze mit den fatalen Schadensfolgen verhindert hätten, jedoch solche Sicherungsvorkehrungen vom Pflegepersonal schuldhaft fehlerhaft unterlassen worden…