Problemstellung
Durch die Neufassungen der §§ 116 b und 117 SGB V ist das rechtliche Verhältnis der beiden Leistungsarten, Versorgung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und in einer Hochschulambulanz, umstritten. Diese Frage betrifft neben den jeweiligen Leistungserbringern auch die Patientinnen und Patienten1, weil beiden Leistungsbereichen dieselben Erkrankungen zugeordnet sind. Fraglich im Bereich der Leistungserbringer ist, ob ein Vor- oder Nachrangverhältnis…