Problemstellung
Die Umsetzung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1 a SGB V und der damit verbundene Regelungsprozess der nachrangigen Rechtsnormen haben einen langen Weg hinter sich. Motiviert durch den Eindruck, dass es bei der Entlassung von Krankenhauspatienten vermehrt zu Versorgungslücken komme1, schuf der Gesetzgeber schon mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007 mit § 11 Abs. 4 SGB V einen grundsätzlichen Anspruch gesetzlich krankenversicherter Patienten auf…