Problemstellung
Die Patientenverfügung ist in § 1901 a BGB gesetzlich geregelt. Sie wird dort definiert als schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit in zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen. Zweck ist die Stärkung der Selbstbestimmung des Patienten. Dieser soll zu einem…