Frage einer Abteilungsleitung in der Pflege
Bei uns kommt es hin und wieder vor, dass kurz vor dem Ableben befindliche, aber noch testierfähige Personen ein Testament errichten wollen. Ein Notar ist zur Beurkundung nicht rechtzeitig verfügbar. Dafür gibt es das Nottestament. Allerdings habe ich gehört, dass das auch zum Haftungsfall für mich und die Einrichtung werden kann. Stimmt das?
Antwort des Rechtsexperten
Das Nottestament oder auch Dreizeugentestament genannt ist einfach, aber dennoch…