Praxisfrage 150

Wann nur ist ein Nottestament gültig?

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • Praxisfragen
  • 05.03.2018

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2018

Seite 80

Frage einer Abteilungsleitung in der Pflege

Bei uns kommt es hin und wieder vor, dass kurz vor dem Ableben befindliche, aber noch testierfähige Personen ein Testament errichten wollen. Ein Notar ist zur Beurkundung nicht rechtzeitig verfügbar. Dafür gibt es das Nottestament. Allerdings habe ich gehört, dass das auch zum Haftungsfall für mich und die Einrichtung werden kann. Stimmt das?

Antwort des Rechts­experten

Das Nottestament oder auch Dreizeugentestament genannt ist einfach, aber dennoch…

Autor

Ausgabe online durchblättern

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.

Login

Ähnliche Artikel

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Empfehlung der Redaktion

Entgeltverhandlungen 2018: Was Krankenhäuser jetzt wissen müssenm

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich