Überstunden und Teilzeitbeschäftigung
In seiner zitierten aktuellen Entscheidung vom 23. März 20171 hat der für den öffentlichen Dienst zuständige 6. Senat des BAG darüber hinaus seine bisherige Rechtsprechung zum Überstundenbegriff und damit zum Anspruch auf Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nach dem TVöD/TV-L aufgegeben und nunmehr entschieden, dass bei den sog. „ungeplanten“ Überstunden i. S. d. 1. Alternative des § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche…