Frage einer Account-Managerin eines Herstellers
In der Kundenbetreuung werde ich laufend mit der Rechtsfrage konfrontiert, was Pflegepersonal auf Basis der Kosmetikverordnung selbst mischen darf.
Antwort des Rechtsexperten
Das Mischen von Aromaölen ist kein Inverkehrbringen im Sinne der EU-Kosmetikverordnung, denn dort ist es oberstes Ziel, dass beim Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten ist. Dementsprechend bestimmt…