Praxisfragen

Frage 152: Was darf das Pflegepersonal auf Basis der Kosmetikverordnung selbst mischen?

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • Praxisfragen
  • 26.07.2018

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2018

Seite 144

Frage einer Account-Managerin eines Herstellers

In der Kundenbetreuung werde ich laufend mit der Rechtsfrage konfrontiert, was Pflegepersonal auf Basis der Kosmetikverordnung selbst mischen darf.

Antwort des Rechts­experten

Das Mischen von Aromaölen ist kein Inverkehrbringen im Sinne der EU-Kosmetikverordnung, denn dort ist es oberstes Ziel, dass beim Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten ist. Dementsprechend bestimmt…

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