Verstöße gegen die Verhaltenspflichten aus Wahlleistungsvereinbarungen zwischen liquidationsberechtigtem Arzt und Patienten können insbesondere im Hinblick auf das Tätigwerden anderer Ärzte zu rechtlich erheblichen Konsequenzen führen, was im vorliegenden Beitrag anhand eines aktuellen Urteils des OLG Hamm dargestellt wird.
Problemstellung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wie auch die Instanzgerichte hatten sich mehrfach mit den rechtlichen Folgen einer vereinbarten wahlärztlichen Behandlung zu…