Arbeitsrecht
Höchstarbeitszeit ohne Urlaubs- und gesetzliche Feiertage
Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.1
Aus dem Sachverhalt:
Das klagende Universitätsklinikum Köln führte für die bei ihm beschäftigten…